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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12 B PKH   

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https://dejure.org/2012,123704
LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12 B PKH (https://dejure.org/2012,123704)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12 B PKH (https://dejure.org/2012,123704)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - L 18 AS 1213/12 B PKH (https://dejure.org/2012,123704)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12
    Es bedarf daher keiner Beurteilung, ob die vorläufige Bewilligung den Maßgaben des § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) iVm § 328 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III) entsprach (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R = SozR 4-1500§ 54 Nr. 21).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12
    Mit der endgültigen Entscheidung haben sich die vorläufigen Bewilligungen im Übrigen erledigt, ohne dass es einer Aufhebung bedurft hätte (vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12
    Dabei richtet sich diese Prüfung nicht nach den §§ 45 ff. Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X), sondern daran, ob dem Kläger nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften ein Leistungsanspruch zustand oder nicht (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94

    Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12
    Mit der endgültigen Entscheidung haben sich die vorläufigen Bewilligungen im Übrigen erledigt, ohne dass es einer Aufhebung bedurft hätte (vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10; SozR 3-1300 § 32 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2012 - L 18 AS 1213/12
    Aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 88, 342), die zu einem Vorbehaltsbescheid nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergangen war, ergibt sich im Übrigen schon deshalb keine andere Beurteilung, weil sich die Einkommensverhältnisse im dortigen Fall - bezogen auf die insoweit maßgebenden steuerrechtlichen Verhältnisse - zwischen vorläufiger und endgültiger Entscheidung nicht geändert hatten.
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